Für Sie als Steuerberater
Sie genießen das hohe Vertrauen Ihrer Mandanten. Von Ihnen wird das volle Wissen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erwartet. Dabei besteht die bAV aus einer Schnittmenge verschiedener Rechtsbereiche, was die Zusammenhänge so komplex macht. Diese Bereiche fallen naturgemäß nicht in den Beratungsumfang eines Steuerberaters – und dürfen es strenggenommen auch nicht. Trotzdem hat ein Steuerberater auch in der bAV bestimmte Pflichten und Verantwortungen. In der Praxis ist die Abgrenzung schwierig.
Ein Steuerberater agiert klug, wenn er sich nicht in den Bereich der unerlaubten Rechtsberatung begibt und sich selbst durch die Einschaltung externer Rechtsberater aus der haftungsrechtlichen Schusslinie nimmt.