Für Sie als Rechtsanwalt

  • Sind Sie und Ihr Mandant mit Fragen zur betrieblichen Altersversorgung konfrontiert, die Ihr Rechtsgebiet überschreiten oder fachlich zu weit führen?

  • Wünschen Sie sich Unterstützung im Spezialbereich der betrieblichen Altersversorgung?

  • Haben Sie Fragen zu versicherungsrechtlichen Zusammenhängen in der bAV?

  • Benötigen Sie Hilfestellung zur Information oder Schulung von Betriebsräten?

  • Haben Sie sämtliche die bAV tangierenden Rechtsbereiche zur Fragestellungen Ihres Mandanten geklärt?

Die bAV ist geprägt durch zahlreiche unterschiedliche, sich widersprechende und überlagernde Rechtsbereiche. Was steuerlich zulässig ist, kann z.B. arbeitsrechtlich nichtig sein. Alle Rechtsbereiche müssen gleichzeitig funktionieren. Das macht aus der bAV eine absurd überregulierte Rechtsmaterie, denen sich die meisten Rechtsanwälte in Ihrer Fachrichtung nicht gewachsen fühlen.

Wir sind als Organ der Rechtspflege keine Rechtsanwälte, können Sie und Ihre Mandanten aber durch unsere Zulassung zur Rechtsberatung im komplexen Bereich der betrieblichen Altersversorgung rechtlich unterstützen, ergänzen und Ihnen haftungsrelevante Fragestellungen abnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen.