Für Sie als Personalabteilungen

  • Kennen Sie Ihre Möglichkeiten bei Übernahme von Zusagen und prüfen sie mitgebrachte Verträge?

  • Sind Ihnen die Änderungen und Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes vertraut?

  • Wissen Sie, was bei Elternzeit und längerer Krankheit zu beachten ist?

  • Wissen Sie, welche Vorteile die versicherungsvertragliche Lösung bei Ausscheiden von Mitarbeitern für Sie eröffnet? und sind Ihnen die Zusageformen und Ihre Auswirkungen bekannt?

  • Sind Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Portierung Ihrer Mitarbeiterverträge bekannt?

  • Welche Durchführungswege kommen in Ihrem Unternehmen vor?

  • Sind Ihre bAV-Prozesse effizient genug oder verschlingen Sie zuviel Ressourcen?

  • Verfolgen Sie mit der betrieblichen Altersversorgung ein unternehmerisches Ziel? … und erreichen Sie es?

  • Ist die bAV bei Ihnen bereits über eine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung geregelt oder soll das demnächst geschehen?

  • Fühlen Sie sich unsicher im Umgang mit der bAV?

Die betriebliche Altersversorgung ist so lebendig wie das Berufsleben Ihrer Beschäftigten. Die bAV ist für Sie als Personalabteilung mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Es geht um Entgeltschutz, Informations-, Aufklärungs- und Beratungsverpflichtung.

Betriebliche Versorgungen werden als Versicherungsverträge wahrgenommen. Dabei ist der Vertrag nur der letzte Schritt eines arbeitsrechtlichen Versorgungsprozesses. Erfahrungsgemäß sind die meisten Firmen in Klein- und Mittelstand hier stark überfordert.

Außerdem ergeben sich ständig Veränderungen, die fachkundig umgesetzt werden müssen. Sei es eine Abfindung, ein Austritt, eine längere Krankheit oder ein mitgebrachter Vertrag… Macht das Unternehmen hier Fehler, ist der Ärger groß und teuer. Ziehen Sie im Zweifel einen Rechtsberater hinzu und lassen Sie sich im eigenen Interesse fachlich betreuen. Sie kennen dann Ihre Risiken und Aufgaben dann genau und können auch Ihre Gestaltungsrechte optimal nutzen.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen.