Für Sie als Personalabteilungen
Die betriebliche Altersversorgung ist so lebendig wie das Berufsleben Ihrer Beschäftigten. Die bAV ist für Sie als Personalabteilung mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Es geht um Entgeltschutz, Informations-, Aufklärungs- und Beratungsverpflichtung.
Betriebliche Versorgungen werden als Versicherungsverträge wahrgenommen. Dabei ist der Vertrag nur der letzte Schritt eines arbeitsrechtlichen Versorgungsprozesses. Erfahrungsgemäß sind die meisten Firmen in Klein- und Mittelstand hier stark überfordert.
Außerdem ergeben sich ständig Veränderungen, die fachkundig umgesetzt werden müssen. Sei es eine Abfindung, ein Austritt, eine längere Krankheit oder ein mitgebrachter Vertrag… Macht das Unternehmen hier Fehler, ist der Ärger groß und teuer. Ziehen Sie im Zweifel einen Rechtsberater hinzu und lassen Sie sich im eigenen Interesse fachlich betreuen. Sie kennen dann Ihre Risiken und Aufgaben dann genau und können auch Ihre Gestaltungsrechte optimal nutzen.