Für Sie als Rechtsanwalt

Die bAV ist geprägt durch zahlreiche unterschiedliche, sich widersprechende und überlagernde Rechtsbereiche. Was steuerlich zulässig ist, kann z.B. arbeitsrechtlich nichtig sein. Alle Rechtsbereiche müssen gleichzeitig funktionieren. Das macht aus der bAV eine absurd überregulierte Rechtsmaterie, denen sich die meisten Rechtsanwälte in Ihrer Fachrichtung nicht gewachsen fühlen.
Wir sind als Organ der Rechtspflege keine Rechtsanwälte, können Sie und Ihre Mandanten aber durch unsere Zulassung zur Rechtsberatung im komplexen Bereich der betrieblichen Altersversorgung rechtlich unterstützen, ergänzen und Ihnen haftungsrelevante Fragestellungen abnehmen.